Schlagwort-Archive: wechseln

Richtig Heizen – Tipp Nr.1: Thermostatventile überprüfen

Logafix-Thermostatventil (Buderus)

Logafix-Thermostatventil (Buderus)

Praktisch jeder Heizkörper verfügt inzwischen über ein Thermostatventile. Neben den herkömmlichen, manuell zu bedienenden Thermostatventilen gibt es inzwischen auch funkgesteuerte oder programmierbare Thermostate. Auch wenn sie nur ein kleiner Baustein in der Heizungsanlage sind, haben sie doch eine außerordentlich große Bedeutung bei der Regelung der Wärmezufuhr und damit auch für die Effizienz der gesamten Heizungsanlage.

Ist die Raumtemperatur höher als gewünscht, sperrt das Thermostatventil den Heizkörper automatisch ab und öffnet erst wieder, wenn die Raumtemperatur unter den eingestellten Wert gefallen ist.

 

Die klassischen Heizkörperthermostate verfügen über 5 einstellbare Stufen, dazu eine 0-Stellung und eine Einstellung für Frostschutz (Stern *). Die Stufen entsprechen in etwa folgenden Raumtemperaturen:

  • Stufe 1:   12°C
  • Stufe 2:   16°C
  • Stufe 3:   20°C
  • Stufe 4:   22°C
  • Stufe 5:   24°C

Moderne Heizkessel verfügen heute teilweise über Leistungsregelungen, die sich am Heizwasserdurchsatz im Heizkreis orientieren. Das heißt: Sind alle heizkörperthermostate geöffnet, weil die Räume ausgekühlt sind, fördert die Heizkreispumpe maximal Wasser durch die Heizkreise. Der heizkessel registriert dies mit seiner internen Durchflussmessung und erhöht die Heizleistung (Brennerstufe). Wird die gewünschte Temperatur in den Räumen erreicht, schließen die Heizkörperthermostate und der Heizwasserdurchfluss sinkt. Entsprechend regelt der Heizkessel die Heizleistung herunter.

Was die wenigsten Leute wissen: Auch Thermostatventile unterliegen ganz normalem Verschleiß. Irgendwann funktionieren sie nicht mehr richtig oder überhaupt nicht mehr. Das äußert sich darin, dass sie bei steigender Raumtemperatur nicht mehr oder nur unzureichend schließen. Konsequenz ist, dass die Heizkörper weiter durchströmt werden und auch der Heizkessel nicht „merkt“, dass eigentlich gar keine Wärme mehr benötigt wird. Die Nutzer bemerken das Problem meist sehr spät, wenn bestimmte Räume ständig zu warm sind.

Es lohnt sich also, mit Beginn der Heizperiode zu prüfen, ob die Heizkörperthermostate auch wie gewünscht funktionieren. Das lässt sich leicht machen, in dem man z.B. das Thermostat auf Stufe 3 stellt und dann überwacht, ob das Thermostat tatsächlich schließt (man kann es hören, irgendwann sollte aber auch der heizkörper spürbar abkühlen), wenn die Raumtemperatur deutlich über 20°C ansteigt.

Hat man ein defektest Thermostat entdeckt, kann man sich auf dem Baumarkt für wenige Euro Ersatz beschaffen. Thermostatventil-Aufsätze kann auch der ungeübte Laie blitzschnell selbst wechseln.

Hinterlasse einen Kommentar

Eingeordnet unter Allgemeines

Strom und Gas: 10 Tipps zum Versorgerwechsel

Eine Studie zeigt: Die Gasversorger senkten ihre Tarife nur halb so stark, wie dies nach dem Ölpreis-Verfall möglich wäre. Verbraucherschützer raten deshalb zum Anbieterwechsel. Zehn Tipps für den Wechsel des Strom- und Gasversorgers.

Gas

Bild vergrößern
Der Gaspreis ist mit zeitlicher Verzögerung an den Ölpreis gekoppelt. (Bild: dpa)

Was Verbraucher schon lange geahnt haben, hat eine kürzlich vorgelegte Studie bestätigt: Die Gasversorger senkten die Tarife nur halb so stark, wie dies nach dem rasanten Ölpreis-Verfall möglich wäre. Der Gaspreis ist mit zeitlicher Verzögerung an den Ölpreis gekoppelt. Verbraucherschützer raten deshalb nicht nur zum Energiesparen im Haushalt, sondern zum Anbieterwechsel. Energieexperte Peter Blenkers von der Verbraucherzentrale NRW: „Kunden sollten Preise vergleichen und wechseln, eventuell auch in einen günstigeren Tarif desselben Anbieters.“ Ein Wechsel lohne sich bei Gas und Strom. So hätten sich bislang erst zehn Prozent der Haushalte für einen neuen Stromanbieter entschieden. Blenkers: „Das bedeutet, dass der Großteil im ungünstigsten Tarif, nämlich der Grundversorgung, vertraglich gebunden ist.“

Doch wer sich aufmacht, Licht in den Tarifdschungel zu bringen, verliert sich meist schnell im Dickicht: Da gibt es Strompakete, 12-Monate-Vorkasse, Bonussysteme, Kautionen, Preisgarantien. Also erst mal beim alten Anbieter Widerspruch einlegen, um Zeit zu gewinnen? „Das macht überhaupt keinen Sinn“, sagt Dagmar Ginzel vom Verbraucherportal Verivox. Vor Gericht habe ein Widerspruch heutzutage kaum Bestand. Grund: Der Wettbewerb auf dem Strommarkt sei mittlerweile so ausgeprägt, dass jeder unzufriedene Kunde den Anbieter wechseln könne. „Wenn ich mit dem Butterpreis in einem Supermarkt unzufrieden bin, kann ich mich ja auch nicht beschweren, sondern muss woanders einkaufen“, so Ginzel. Stattdessen fordert sie Mut zum Wechsel.

Besonders günstig sind laut Verivox Vorkasse-Modelle. Bei diesen Tarifen zahlt der Kunde meist ein Jahr im Voraus die gesamte Rechnung, erhält dafür aber einen deutlichen Rabatt auf den Strompreis. Der Nachteil: Geht ein Anbieter pleite, ist das Geld in der Regel weg – weshalb Verbraucherzentralen davor warnen. Ginzel sieht das differenzierter: „Wenn alt eingesessene Stadtwerke wie die Pfalzwerke oder die Stadtwerke Heidenheim dahinter stecken, kann man mit Vorkasse eigentlich nichts falsch machen.“ Bei Vorkasse-Modellen müssen man eben genau prüfen, ob der Anbieter seriös ist.

Wichtig sind laut Verivox zudem eine Preisgarantie von möglichst einem Jahr, eine kurze Kündigungsfrist und eine moderate Vertragslaufzeit von zwölf Monaten. Viele große Versorger – darunter auch die RWE Rhein-Ruhr und die Rhein-Energie – bieten auch Sondertarife an, beispielsweise wenn Verträge online abgeschlossen werden.

Im Folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Wechsel des Strom- und Gasanbieters.

1. Wie viel kann ich beim Gaspreis sparen?

Je nach Stadt, Gemeinde und Kreis sehr unterschiedlich, da nicht alle Anbieter überall liefern. Beispiel Köln: Wer 20000 Kilowattstunden pro Jahr verbraucht, zahlt bei der Gasag 1219,89 Euro im Jahr – bei der Rhein-Energie im Tarif fairOnline Erdgas hingegen laut Verivox 1285,45 Euro (siehe Tabelle Gaspreise im Vergleich).

2. Wie viel kann ich beim Strompreis sparen?

Auch hier gilt: Die Ersparnis ist von Gemeinde zu Gemeinde oft sehr unterschiedlich. Hier hilft nur ein Preisvergleich im Internet (siehe Kasten „Hier sparen Sie“). Beispiel Köln: Bei einem Verbrauch von 4000 Kilowattstunden zahlt der Kunde bei energieGut im Tarif „HalloSpar!“ 802,29 Euro pro Jahr. Der günstigste Tarif von Rhein-Energie folgt laut Verivox erst auf Rang 33, hier sind pro Jahr 894,30 Euro im Vertrag „fairOnline Strom“ fällig. Bezieht man Tarife mit Vorkasse mit ein, dann kann der Verbraucher noch mehr sparen: Bei der Flexstrom AG zahlt man mit Tarif „Frühling 3600er“ nur 614,68 Euro. In diesem Paket kauft der Kunde 3600 Kilowattstunden fest ein. Ein Minderverbrauch wird jedoch nicht erstattet, und der Mehrverbrauch wird natürlich zusätzlich berechnet – mit immerhin stolzen 24,90 Cent je Kilowattstunde.

3. Wer kann wechseln?

Den Stromversorger kann praktisch jeder Haushalt wechseln. Beim Gas sieht es etwas anders aus, weil der Verbrauch meist vom Vermieter über die Nebenkosten abgerechnet wird. Hauseigentümer haben es hier einfacher. Mieter könnten sich aber zusammenschließen und eventuell den Vermieter davon überzeugen, einen Tarif bei einem günstigeren Gasversorger abzuschließen.

4. Wie läuft der Wechsel ab?

Die Unterschrift unter den Vertrag genügt. Den Rest erledigt der neue Versorger: Er kündigt den Vertrag beim bisherigen Anbieter und regelt die nötigen Formalitäten. Für den neuen Vertrag sind neben den persönlichen Daten folgende Angaben notwendig: Zählernummer, Zählerstand, gewünschter Liefertermin, Name des örtlichen Versorgers, Kundennummer. Viele Menschen scheuen nach wie vor den Anbieter zu wechseln, da sie Angst davor haben welche Kosten auf sie zukommen könnten. Grundsätzlich kostet den Verbraucher der Wechsel keinen Cent.

5. Wie schnell komme ich aus meinem Vertrag heraus?

Wer noch nie den Versorger gewechselt hat, kann zum Ende des jeweils nächsten Monats kündigen. Wer zum wiederholten Mal wechselt, muss sich an die Fristen seines jeweiligen Vertrags halten. Nur bei einer Preiserhöhung hat jeder Kunde das Recht auf eine sofortige Kündigung. Da die Preise ständig in Bewegung sind, empfehlen Verbraucherschützer eine Vertragslaufzeit von höchstens einem Jahr.

6. Kann ich plötzlich ohne Strom oder Gas dastehen?

Nein. Der lokale Versorger ist gesetzlich verpflichtet, alle Haushalte zu versorgen – auch wenn sie nicht mehr Vertragspartner sind. Selbst wenn der neue Anbieter Pleite geht, muss der örtliche Versorger einspringen. Er darf dann aber auch wieder seinen eigenen Preis für den gelieferten Strom verlangen.

7. Kann ich zum alten Versorger zurück?

Das ist kein Problem. Die Rückkehr ist ein Wechsel wie jeder andere auch. Nur die Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten beim aktuellen Versorger müssen eingehalten werden.

8. Darf ein Grundversorger so einfach die Preise erhöhen?

Das ist zulässig. Der Versorger muss einen Basistarif anbieten und damit die Grundversorgung garantieren. Neben dem Basistarif kann der Anbieter auch unterschiedliche Sondertarife anbieten. Und wie er die gestaltet, ist allein seine Sache.

9. Welche Fallen gibt es?

Zur Vorsicht rät Dagmar Ginzel bei Strompaketen, bei denen der Verbraucher für eine Pauschale eine bestimmte Anzahl von Kilowattstunden kauft. Was auf den ersten Blick günstig aussieht, kann teuer werden, dann nämlich, wenn man mehr verbraucht als geplant. Jeder zusätzliche Stromverbrauch muss für einen hohen Preis dazugekauft werden, wer weniger verbraucht, bekommt jedoch nichts zurückerstattet.

10. Wie lange dauert ein Wechsel?

Der Zeitraum bis zum endgültigen Wechsel ist je nach Anbieter unterschiedlich, in der Regel ergibt sich aber ein Zeitraum von sechs bis zehn Wochen. Die Umstellung erfolgt jeweils zum Monatsanfang. Für den Kunden ergibt sich nur eine Änderung: Er erhält die Rechnung von einem anderen Unternehmen. Wer den Umzug mit einem Wechsel verknüpfen will, sollte sechs bis acht Wochen vorher den neuen Vertrag abschließen. Falls nichts unternommen wird, besteht mit Einzug automatisch ein Liefervertrag mit dem Grundversorger zu dessen Standardtarif.

Quelle: http://www.ksta.de/html/artikel/1240406284428.shtml

5 Kommentare

Eingeordnet unter Allgemeines